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Ratschläge > Nach der Unterzeichnung der notariellen Urkunde ...


Die notarielle Urkunde ist der vor dem Notar unterzeichnete Kaufvertrag.

Es besteht die legale Pflicht der öffentlichen Unterzeichnung der Immobilienverträge, da von der Kaufurkunde und dem Grundbucheintrag der Immobilie die Mechanismen abhängen, die in unserer Gesetzgebung vorgesehen sind, um beide Parteien zu schützen.

In der notariellen Urkunde werden Geschäftsfähigkeit der Parteien, die körperliche Beschreibung und Lage der Immobilie und ihr Eintrag in das Eigentumsregister auf den Namen des Käufers, wie auch die Lasten, die Zahlung der Gemeinschaftskosten, der Verkaufspreis, die Zahlungsform und der steuerliche Modus festgehalten.

Der Notar erfüllt verschiedene Funktionen, von der Entscheidung über die Geschäftsfähigkeit der Parteien bis zur Beratung und Hinweisen auf anwendbare legale Verfügungen, sowohl zivilrechtlich, als auch verwaltungstechnisch und fiskal.

Zur Erinnerung: Die Immobilienverträge müssen als Kaufverträge vom Notar beglaubigt werden, was Ihnen die Eintragung ins Eigentumsregister möglich macht, so sind Sie am Besten abgesichert.










 

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